Erklärung zur Mietschuldenfreiheit...
Erklärung zur Mietschuldenfreiheit...
Für jeden neuen Mietvertrag müssen wir dem Vermieter / Eigentümer des Mietobjektes eine verbindliche Erklärung zur Mietschuldenfreiheit aus vorangegangenen Mietvertragsverhältnissen des Mietinteressenten vorlegen.
Diese Erklärung ist spätestens zur Unterschrift des Mietvertrages fällig, da ohne diese kein Mietvertrag mit den Vermietern / Eigentümern zustandekommt. Gleichermaßen, wenn diese vom Vorvermieter als Negativ bestätigt wird.
Die Erklärung zur Mietschuldenfreiheit aus vorangegangenen Mietvertrgsverhältnissen des Mietinteressenten dient nicht dazu, den Mietinteressenten zu schikanieren oder bloßstellen zu wollen, sondern ausschließlich dazu, dass die Vermieter / Eigentümer der jeweiligen Objekte die Sicherheit erlangen, dass keine Forderungen aus vorangegangenen Mietverhältnissen den künftigen Mietvertrag, dessen Forderungen, negativ beeinflussen können.
Wir bieten Ihnen diese Erklärung zur Mietschuldenfreiheit aus vorangegangenen Mietvertragsverhältnissen online an.
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