Vertrauliche Selbstauskunft...
Vertrauliche Selbstauskunft...
Die Selbstauskunft über die persönlichen Verhältnisse eines Mieters ist für einen Mietvertrag unerläßlich, da eine entsprechende Bonität zur Erfüllung des Mietvertrages, den Forderungen des Vermieters daraus, die Voraussetzung dafür ist, dass dieser zustandekommt.
Die Daten aus dieser Selbstauskunft sind ausschließlich für den Vermieter bestimmt und werden auch nur diesem zur Verfügung gestellt.
Wir versichern hiermit ausdrücklich, dass wir die Selbstauskunft, die Daten daraus, nicht an weitere Dritte oder Institutionen, als an den Vermieter weitergeben.
Sie können diese Selbstauskunft hier herunterladen.
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